Wenn ein Ehepartner stirbt, steh dem anderen nicht das ganze Vermögen zu. Je nachdem, wie sich das eheliche Vermögen zusammensetzt, reicht das nicht aus.

I. Einleitung

Ehepaare sollten sich rechtzeitig informieren, wie sie sich gegenseitig begünstigen können: Denn ohne Absicherung kann der überlebende Ehepartner leicht in finanzielle Bedrängnis geraten! Das ist zum Bespiel der Fall, wenn viel Vermögen im gemeinsamen Haus, in einer gemeisamen Wohnung oder in anderen fest angelegten Vermögenswerten steckt. Was erhält der überlebende Ehegatte, wenn sein Ehepartner stirbt? Überlebende Ehepartner erhalten gemäss Art. 462 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB),

  1. wenn sie mit Nachkommen zu teilen haben, die Hälfte der Erbschaft;
  2. wenn sie mit Erben des elterlichen Stammes zu teilen haben, drei Viertel der Erbschaft;
  3. wenn auch keine Erben des elterlichen Stammes vorhanden sind, die ganze Erbschaft.

Häufig muss der Ehepartner das gemeinsame Wohneigentum verkaufen, um die Kinder oder die Eltern auszahlen oder/und um Fixkosten sowie Steuern bezahlen zu können. Oder der gewohnte Lebensstandard kann sich drastisch ändern. Das müsste nicht sein!

II. Wie wird das Vermögen der Ehegatten beim Tod nach Gesetz verteilt?

Wenn ein Ehepartner stirbt, wird zuerst festgestellt, was wem gehört hat: Massgebend ist der Güterstand. Ohne Regelung in einem Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung, bei der das Vermögen in Eigengut und Errungenschaft jedes Ehegatten aufgeteilt wird. Der überlebende Ehegatte erhält sein Eigengut und die Hälfte seiner Errungenschaft und der Errungenschaft des Ehepartners. Die andere Hälfte und das Eigengut des verstorbenen Ehepartners fallen in den Nachlass. Davon steht den Nachkommen die Hälfte und den Eltern, bei deren Vorversterben den Nachkommen der Eltern ein Viertel zu.

Für den überlebenden Ehepartner bleibt in der Praxis regelmässig zu wenig, um den bisherigen Lebensstandard beizubehalten!

III. Professionelle Nachlassplanung

Das Güter- und das Erbrecht sind sehr komplex. Die Unterstützung eines Experten, wie Notar Franco Widmer ist der beste Garant dafür, dass Sie für Ihre persönliche Familien- und Vermögenssituation die optimale Lösung finden. Eine professionelle Nachlassplanung ist sogar unbedingt zum empfehlen, wenn die die Familienverhältnisse kompliziert sind, zum Bespiel mit Kindern aus mehreren Beziehungen; sog. Patchwork-Familie. Eine professionelle Nachlassplanung stellt sicher, dass der künftige Vermögensübergang auch wirklich so abläuft, wie ihn sich der Erblasser vorstellt. Sie schafft auch die besten Voraussetzungen dafür, dass sich die Erben später nicht um die Hinterlassenschaft zu streiten brauchen. Und schliesslich hilft eine frühzeitige Nachlassplanung, unnötige Steuern zu vermeiden.

IV. Hier sind Sie gut beraten

Notar Franco Widmer als Mitglied des Vereins Successio und der Schweizer Fachgruppe Erbrecht ist ein schweizweit anerkannter Experte im Güter- und Erbrecht. Er und das Team seines Notariatsbüros beraten Privatpersonen, Unternehmer und Organisationen in allen Fragen der Nachlassplanung, Steuern und Sozialversicherungen in nationalen und internationalen Verhältnissen. Mit unseren Konzepten optimieren wir Nachlassplanung, Nachfolgeplanung bei Unternehmen sowie Vermögen und Steuern.

Viele zufriedene Kundinnen und Kunden beauftragen uns mit der Umsetzung unserer Empfehlungen. Ob Sie Vermögen bilden, vermehren, neu strukturieren oder optimal an die nächste Generation weitergeben wollen – bei uns sind Sie an der richtigen Adresse.