Wer sich nicht rechtzeitig vorbereitet, überlässt es der Erwachsenenschutzbehörde, wichtige Entscheide über Sie zu treffen.
Niemand denkt gerne darüber nach. Und trotztdem taucht die Frage irgendwann einmal auf: Wer sorgt und trifft Entscheidungen für einen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist? Wer sicherstellen will, dass bei einer möglichen Urteilsunfähigkeit der eigene Wille respektiert wird, sollte einen Vorsorgeauftrag verfassen.