Der 13. September war internationaler Tag des Testaments, aber nur ein Viertel der Schweizerinnen und Schweizer regelt ihren Nachlass. Entsprechend häufig sind Erbstreitigkeiten: Jeder Zweite kennt solche aus dem eigenen Bekanntenkreis. Das zeigt eine repräsentative Online-Umfrage von Demoscope im Auftrag des Vereins MyHappyEnd (sda).
Mehr Erbstretigkeiten als von der Allgemeinheit angenommen
Ein Testament könne Erbstreitigkeiten verhindern, heisst es weiter. Zwar finden in der Demoscope-Umfrage 77 Prozent der Bevölkerung ein Testament «sehr wichtig» oder «ziemlich wichtig», und 51 Prozent der Befragten sagen, dass sie «vermutlich» oder «in absehbarer Zukunft» ein Testament machen werden. Aber wirklich umgesetzt haben es nur 27 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer.
Befreiender Schritt
Immerhin: Wer ein Testament macht, bereut es nicht, im Gegenteil. 81 Prozent empfinden den Schritt als «befreiend“, und nur 21 Prozent finden, es sei «kompliziert» gewesen. Bei den Gründen für das Verfassen eines Testaments steht die Absicherung von Partner, Kinder und Angehörigen zuoberst (61 Prozent). Auch das Verhindern von Erbstreitigkeiten ist ein oft genannter Grund (33 Prozent).
Lediglich zwölf Prozent sagen, dass sie sich «bestimmt» vorstellen können, neben der eigenen Familie beispielsweise gemeinnützige Organisationen zu berücksichtigen. Immerhin wissen aber fast drei Viertel der Befragten, dass das Schweizer Erbrecht diese Möglichkeit explizit vorsieht. Befragt wurden zwischen dem 24. Juni und dem 7. Juli 1067 Menschen ab 45 Jahren aus der Deutsch- und der Westschweiz.
Noch viel Optimierungsbedarf bei der Nachlassregelung
«Bei der Nachlassregelung besteht ein grosser Optimierungsbedarf», erklärt Notar Franco Widmer, Inhaber des Notariats Franco Widmer. Sei dies für den klassichen Fall einer Familie mit gemeinsamen Kindern und Wohneigentum (Risiko: das Wohneigentums im Erstversterbensfall eines Ehegatten verkaufen zu müssen, um die Kinder als Erben auszahlen zu müssen), sei es insbesondere für Patwork-Familien, für Personen, die weitentfernte Verwandte von der Erbschaft ausschliessen wollen, sei es für Konkubinatspartner oder die Regelung der Unternehmensnachfolge im Nachlass: soll eine bestimmte Person das Unternehmen weiterführen, so müssen Sie aktiv werden und Ihren Nachlass regen.
Hier sind Sie gut beraten
Notar Franco Widmer als Mitglied des Vereins Successio und der Schweizer Fachgruppe Erbrecht ist ein schweizweit anerkannter Experte im Güter- und Erbrecht. Notar Franco Widmer als Inhaber des Notariatsbüro Franco Widmer und sein Team beraten Privatpersonen, Unternehmer und Organisationen in allen Fragen der Nachlassplanung, unter Berücksichtigung der Einflüsse von Steuern und Sozialversicherungen u.dgl. in nationalen und internationalen Verhältnissen. Mit unseren Konzepten optimieren wir Ihre Nachlassplanung optimal.
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